Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis (EUPONS)

Doris Cornils (EUPONS Head Stabsstelle Scientific Controlling & Cosulting)

EUPONS orientiert sich in seiner wissenschaftlichen Qualitätssicherung an dem DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (2019). Dieser beinhaltet folgende Grundlagen sowie verschiedene Prinzipien (Leitlinien), auf die sich EUPONS bezieht.

Zu den Grundlagen zählen:

  • Eine Selbstverpflichtung zum „respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmer*innen, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt“ (DFG: 7).
  • Die verfassungsrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit als Verantwortung und Richtschnur wissenschaftlichen Handelns.
  • „Einrichtungen, in denen Wissenschaft verfasst ist“, wird mittels ihrer Mitglieder „durch redliches Denken und Handeln, nicht zuletzt auch durch organisations- und verfahrensrechtliche Regelungen, gute wissenschaftliche Praxis“ (ebd.) gewährleistet.
  • Gute wissenschaftliche Praxis wird bei EUPONS „durch die Festlegung forschungsethischer Standards, auf die sie ihre Mitglieder verpflichtet und die sie in der Community etablieren“ gefördert.
  • Die Herausgabe von wissenschaftlichen Publikationen orientiert sich an „den Anforderungen an qualitativ hochwertige Wissenschaft durch […] Begutachtungsverfahren“ (ebd.).
  • Durch eigene Verfahren zur Ahndung wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ (Code of Conduct / Policity) trägt EUPONS „ferner dazu bei, Unredlichkeit in der Wissenschaft entgegenzutreten” (ebd.: 8).

DFG-Prinzipien (Leitlinien) guter wissenschaftlicher Praxis

Leitlinie 1: Verpflichtung auf allgemeine Prinzipien
Alle Wissenschaftler*innen und wissenschaftlich bei und für EUPONS tätige Personen tragen „die Verantwortung dafür, dass das eigene Verhalten den Standards guter wissenschaftlicher Praxis“ entsprechen. Dazu zählt insbesondere „lege artis [d. h. nach den Regeln der Kunst, DC] zu arbeiten“, die den anerkannten fachlichen Standards, wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen und erforderlicher Sorgfalt entspricht. Dieses bedeutet außerdem „strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter zu wahren, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln sowie einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern“ (ebd.: 9).

Leitlinie 2: Berufsethos
Alle Wissenschaftler*innen und wissenschaftlich bei und für EUPONS tätige Personen sind in der Verantwortung „die grundlegenden Werte und Normen wissenschaftlichen Arbeitens in ihrem Handeln zu verwirklichen.“ Dazu zählt u. a. „ihren Wissensstand zu den Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Stand der Forschung“ (ebd.) regelmäßig zu aktualisieren. Bei EUPONS stehen erfahrene Wissenschaftler*innen und wissenschaftlich Lernende in einem gegenseitigen Lern- und Weiterbildungsprozess und im regelmäßigen fachlichen Austausch.

Leitlinie 3: Organisationsverantwortung
EUPONS schafft „die Rahmenbedingungen für wissenschaftliches Arbeiten“ (ebd.: 10). Von EUPONS erhalten die Gründungs- und ordentlichen Mitglieder kostenlose Weiterbildungsangebote über die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaftlicher Praxis. Damit eine hohe wissenschaftliche Qualität von Forschung und Publikation der Ergebnisse gewährleistet ist, wird allen Gründungs- und ordentlichen Mitglieder ohne professionellen wissenschaftlichen Hintergrund die Teilnahme an den Weiterbildungsangeboten zu den Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens dringend empfohlen. Die Organisationsstruktur von EUPONS gewährleistet, dass die wissenschaftliche Leitung, die Qualitätssicherung und das Controlling geregelt sind.

Leitlinie 4: Verantwortung der Leitung von Arbeitseinheiten
Bei EUPONS werden im Rahmen ordentlicher Bewerbungsverfahren Leitungsfunktionen für verschiedene Arbeitseinheiten vergeben. Ausgewählt werden die Bewerber*innen, die für die Position exzellente und hochqualitative Voraussetzungen in Form von Ausbildungen und Arbeitserfahrungen mitbringen.
Die Leitungen der wissenschaftlichen Arbeitseinheiten übernehmen die Verantwortung für die jeweilige Einheit. Dazu zählen u. a. die Koordination, die Betreuung und Begleitung der wissenschaftlichen Arbeitsinhalte. Die finale Freigabe wissenschaftlicher Publikationen liegt bei dem Scientific-Lead von EUPONS.

Leitlinie 5: Leistungsdimensionen und Bewertungskriterien
„Qualitativ hochwertige Wissenschaft orientiert sich an disziplinspezifischen Kriterien. Neben der Gewinnung von Erkenntnissen und ihrer kritischen Reflexion fließen in die Beurteilung auch weitere Leistungsdimensionen ein.“ Dazu gehören beispielsweise „Öffentlichkeitsarbeit, […], Wissens- und Technologietransfer“ (ebd.: 12).

Leitlinie 7: Phasenübergreifende Qualitätssicherung
Die wissenschaftlich bei EUPONS tätigen Mitglieder führen die Forschungsprozesse lege artis durch. „Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege), werden“ […] die Erhebung, die Analyse von erhobenen Daten, auf die verwendeten Forschungsmethoden etc.“ dargelegt“ (ebd.: 14).
Sollten im Nachgang von Veröffentlichungen Fehler auffallen, werden diese unmittelbar der Projektleitung sowie dem Scientific-Lead von EUPONS mitgeteilt und entsprechend (nach Absprache) berichtigt.
Die Quellen „von im Forschungsprozess verwendeten Daten“ sowie ihre Art und ihr Umfang werden „kenntlich gemacht“ bzw. beschrieben und „die Originalquellen werden zitiert“ (ebd.). Dass durch andere Wissenschaftler*innen die Forschungsergebnisse und -erkenntnisse durch ausführliche Beschreibungen von Methodik und Vorgehensweise nachvollzogen werden können, ist „essenzieller Bestandteil der Qualitätssicherung“ (ebd.: 15).

Leitlinie 9: Forschungsdesign
Der aktuelle Forschungsstand ist bei allen wissenschaftlichen Forschungsvorhaben umfassend darzulegen. Auf der Grundlage des aktuellen Forschungsstandes erfolgt die Identifikation der Forschungsfragen. Beides setzt eine intensive Recherche von bereits publizierten, wissenschaftlich anerkannten Quellen voraus (vgl. ebd.).

Leitlinie 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen
„Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen“ (ebd.: 16).

Leitlinie 11: Methoden und Standards
„Zur Beantwortung von Forschungsfragen wenden Wissenschaftler*innen [und wissenschaftlich bei EUPONS tätige Personen, DC] wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methoden an“ (ebd.: 17). Die Verwendung von anerkannten Methoden sowie die Einhaltung von Standards bei der Erhebung von Daten sowie bei der Publikation von Forschungsergebnissen stellen „eine wesentliche Voraussetzung für die Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Forschungsergebnissen“ (ebd.) dar.

Leitlinie 12: Dokumentation
Wissenschaftler*innen und wissenschaftlich bei EUPONS tätige Personen „dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können.“ […] „Eine Selektion von Ergebnissen“ (ebd.) ist unzulässig.

Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen
Im Rahmen von Veröffentlichungen sind „die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden […] und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen. […] Eigene und fremde Vorarbeiten weisen Wissenschaftler*innen vollständig und korrekt nach“ (ebd.: 18). Dieses Vorgehen entspricht den „FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Re-Usable).
Patente, Zertifikate sowie Weiter- und Ausbildungen und Marken, die auf im Rahmen von EUPONS erforschten Ergebnissen basieren, können ausschließlich dem Scientific-Lead von EUPONS beantragt und verwendet werden.

Leitlinie 14: Autor*innenschaft
„Autor*in ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Datei- oder Softwarepublikation geleitet hat. Alle Autor*innen stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders ausgewiesen. Autor*innen achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzer*innen korrekt zitiert werden können“ (ebd.: 19). „Die Reihenfolge der Autor*innen erfolgt rechtzeitig“ (ebd.: 20).

Leitlinie 16: Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und Beratungen
„Wissenschaftler*innen, die insbesondere eingereichte Manuskripte, Förderanträge oder die Ausgewiesenheit von Personen beurteilen, sind diesbezüglich zu strikter Vertraulichkeit verpflichtet. Sie legen alle Tatsachen offen, die die Besorgnis von Befangenheit begründen können.“ Dieses gilt „auch für Mitglieder in wissenschaftlichen Beratungs- und Entscheidungsgremien“ (ebd.: 21). EUPONS publiziert ausschließlich auf der Grundlage von Peer-Review-Verfahren.

Leitlinie 17: Archivierung
Die Sicherung von Forschungsdaten und -ergebnissen sowie von zugrunde liegenden Materialien wird durch EUPONS für einen angemessenen Zeitraum gewährleistet.

Leitlinie 18: Hinweisgeber*innen und von Vorwürfen Betroffene
Bei der Nichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren erfolgt eine Aussprache mit der Ombudsperson von EUPONS. Diese berichtet dem Beirat und entscheidet gemeinsam mit dem Gremium über den weiteren Verfahrensverlauf.

EUPONS trägt den „Grundgedanken der Unschuldsvermutung gegenüber dem*der Betroffenen in jedem Verfahrensstadium im Rahmen einer einzelfallbezogenen Abwägung Rechnung. Dem*der von den Vorwürfen Betroffenen sollen grundsätzlich so lange keine Nachteile aus der Überprüfung des Verdachts erwachsen, bis ein wissenschaftliches Fehlverhalten förmlich festgestellt wurde“ (ebd.: 23).

Quelle: DFG (2019): Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Kodex
Abrufbar  unter: https://zenodo.org/records/14281892 [05.02.26]

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